Tanks mssen zustzlich zu den Angaben in Absatz 6.8.2.5.2 mit dem Vermerk "NICHT FFNEN WHREND DER BEFRDERUNG. SELBSTENTZNDLICH" versehen sein. (Die Angaben mssen in einer amtlichen Sprache des Landes der Zulassung abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Franzsisch, Deutsch oder Englisch ist, auerdem in Franzsisch, Deutsch oder Englisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den an der Befrderung beteiligten Staaten  etwas anderes vorschreiben).